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Typenschein verloren oder Kopie gesucht: was tun?

Den Typenschein selbst hast du als Halterin oder Halter meist gar nicht: Er gehört zum Fahrzeugtyp, nicht zu deinem Auto, und Inhaber ist der Hersteller oder Importeur. Was du brauchst, ist die Nummer aus Feld 24, damit findest du die Daten wieder. Ist der Fahrzeugausweis verloren, gibt es beim Strassenverkehrsamt ein Duplikat.

Typenschein 2 Min. Lesezeit · Stand 02.11.2026 · 8 Quellen

Wer den Typenschein hat

Der Typenschein ist die Typengenehmigung des ASTRA für einen Fahrzeugtyp. Den Antrag stellt in der Regel der Hersteller oder der Importeur; dieser wird Inhaber der Typengenehmigung. Bei der Zulassung wird die Nummer in den Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) eingetragen und vom Strassenverkehrsamt in den Fahrzeugausweis, Feld 24, übernommen.

Dein amtliches Dokument als Halterin oder Halter ist also der Fahrzeugausweis. Mehr dazu im Artikel Typenscheinnummer finden.

So kommst du wieder an die Daten

Mit der Nummer aus Feld 24 findest du die Daten des Typenscheins wieder. Das ASTRA veröffentlicht die Typengenehmigungen als Open Government Data. Auf typenscheine.com sind sie als Datenblatt aufbereitet, für Typen von 1985 bis 1995 mit den originalen ASTRA-PDFs und für ältere Typen mit Scans.

Steht in Feld 24 «IVI», gibt es keinen Typenschein, sondern ein eDatenblatt zu deinem einzelnen Fahrzeug. Wie du es findest, steht im Artikel IVI oder X in Feld 24.

  • Nummer: aus Feld 24 des Fahrzeugausweises.
  • Keine Nummer zur Hand: über Marke und Modell suchen.
  • Für Garage oder MFK: Datenblatt ausdrucken und mitnehmen.

Wann eine Kopie nützlich ist

Im Alltag brauchst du den Typenschein selten. Nützlich ist er, wenn du Angaben suchst, die nicht im Fahrzeugausweis stehen, etwa die zulässigen Reifen und Felgen oder die Anhängelasten gebremst und ungebremst.

Für Fahrten nach Italien empfiehlt der TCS, eine Kopie des Typenscheins mitzunehmen, weil der Geschwindigkeitsindex der Reifen im Schweizer Fahrzeugausweis nicht sichtbar ist.

Wichtig: Ein Ausdruck aus dem Internet ist kein amtliches Dokument. Verbindlich sind der amtliche Typenschein und dein Fahrzeugausweis.

Fahrzeugausweis verloren: Duplikat beantragen

Ist der Fahrzeugausweis weg, beantragst du beim Strassenverkehrsamt deines Kantons ein Duplikat. Laut ch.ch kann das nur die Halterin oder der Halter, und es kostet je nach Kanton etwa 25 bis 50 Franken.

Die Kantone regeln die Details selbst: In Zürich kann das Formular per E-Mail eingereicht werden, das Duplikat kommt per Post; in Solothurn braucht es eine schriftliche Bestätigung des Verlusts. Findest du das Original wieder, musst du das Duplikat zurückgeben; die Gebühr wird zum Beispiel in St. Gallen nicht zurückerstattet.

Häufige Fragen

Ich habe den Typenschein verloren. Was muss ich tun?

Meist nichts: Als Halterin oder Halter hast du den Typenschein in der Regel gar nicht, er gehört zum Fahrzeugtyp. Die Daten findest du mit der Nummer aus Feld 24 deines Fahrzeugausweises wieder. Verloren ist dann eher der Fahrzeugausweis; dafür gibt es beim Strassenverkehrsamt ein Duplikat.

Wo bekomme ich eine Kopie des Typenscheins?

Die Daten der Typengenehmigungen veröffentlicht das ASTRA als Open Government Data. Auf typenscheine.com findest du sie mit der Nummer aus Feld 24 als Datenblatt zum Ausdrucken, für ältere Typen als Original-PDF oder Scan.

Was kostet ein Duplikat des Fahrzeugausweises?

Je nach Kanton etwa 25 bis 50 Franken (ch.ch). Beantragen kann es nur die Halterin oder der Halter beim Strassenverkehrsamt des Kantons.

Quellen

  1. Fedlex: Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), SR 741.511
  2. ASTRA: Weisungen über das Ausfüllen der Prüfungsberichte 13.20 A und 13.20 B (WPB 13.20)
  3. ASTRA: Open Government Data Fahrzeuge (IVZ)
  4. ch.ch: Fahrzeugausweis
  5. Kanton Zürich: Verlorenen Fahrzeugausweis ersetzen
  6. Kanton Solothurn: Fahrzeugausweis-Duplikat beantragen
  7. Kanton St. Gallen: Verlustanzeige gültiger Fahrzeugausweis
  8. TCS: Reifen – Ratgeber (Kopie des Typenscheins für Italien)

typenscheine.com ist kein Angebot des Bundes. Verbindlich sind der Fahrzeugausweis und die Auskünfte des ASTRA und der Strassenverkehrsämter.

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