Brauchst du einen Typenschein?
Nein, nicht für einen Direktimport. Nach Art. 4 der Typengenehmigungsverordnung (TGV) sind zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge von der Typengenehmigung befreit. Ebenfalls befreit sind Fahrzeuge, für die eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vorliegt; das gilt ausdrücklich seit 1. Januar 2026.
Eine Schweizer Typengenehmigung oder ein Datenblatt beantragen Hersteller und Importeure beim ASTRA für einen ganzen Fahrzeugtyp. Gibt es für dein Modell eine solche Nummer, kann sie dir trotzdem helfen: Sie zeigt, welche Werte für den Typ in der Schweiz genehmigt sind. Den Typenschein musst du dafür nicht «anfordern»; die Daten kannst du nachschlagen.
COC-Papiere: was sie sind und woher du sie bekommst
Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) ist laut TGV die vom Hersteller ausgestellte Bestätigung, dass ein einzelnes Fahrzeug mit einer EU-Gesamtgenehmigung in jeder Hinsicht übereinstimmt. Das Strassenverkehrsamt St. Gallen schreibt, dass du das COC bei der Verkaufsfirma oder beim Generalimporteur in der Schweiz anfordern kannst.
Achtung: Ein COC garantiert nicht, dass das Fahrzeug zugelassen werden kann (z. B. bei Auslauf- oder Kleinserien). Die aktuell geltenden Schweizer Vorschriften, etwa zu Abgas und Geräusch, müssen trotzdem eingehalten sein.
In der EU werden für neu zugelassene Fahrzeuge ab 5. Juli 2026 nur noch elektronische COC (eCoC) ausgestellt. Seit 1. Januar 2026 bezieht das ASTRA eCoC-Daten auf Antrag der Importeure aus der europäischen Datenbank Eucaris. Solche Fahrzeuge erhalten in Feld 24 des Fahrzeugausweises den Eintrag «IVI».
Zoll: Verzollung und Formular 13.20 A
Ein definitiv importiertes Fahrzeug meldest du bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle an. Das BAZG nennt als Unterlagen:
- Rechnung und/oder Kaufvertrag
- ausländischer Fahrzeugausweis bzw. Zulassungsschein (auch wenn annulliert)
- Pass oder Identitätskarte
- Einfuhrzollanmeldung (e-dec)
Abgaben und Prüfungsbericht
Auf Personenwagen fallen laut BAZG 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Mehrwertsteuer an. Als Verzollungsnachweis stellt dir die Zollstelle den Prüfungsbericht Formular 13.20 A aus (CHF 20.–). Seit Dezember 2024 kann dieser Nachweis über das System «Stadi» digital bezogen und selbst ausgedruckt werden.
CO2-Meldung: Unterliegt ein Personen- oder Lieferwagen dem CO2-Vollzug, musst du den Import vor der Zulassung im Portal «Fahrzeugimport» des ASTRA erfassen. Eine allfällige Sanktion erhebt das Bundesamt für Energie. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden, oder mehr als 6 Monate vorher mit über 5'000 km.
Prüfung beim Strassenverkehrsamt
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge unterstehen der Einzelprüfung bei der kantonalen Zulassungsstelle. Umgangssprachlich heisst auch diese Prüfung oft «MFK». Neue Personenwagen mit elektronischen Einzelfahrzeugdaten können seit 2026 in der Regel rein administrativ, ohne physische Prüfung, zugelassen werden. Das Merkblatt des Kantons St. Gallen nennt für Fahrzeuge mit COC:
- Versicherungsnachweis (übermittelt die Versicherung elektronisch)
- Prüfungsbericht 13.20 A mit Zollstempel
- COC
- bei Occasionen: Nachweis der ersten Inverkehrsetzung, z. B. ausländische Zulassungspapiere
Ohne COC, zum Beispiel aus den USA
Fehlt ein COC, verlangt das Strassenverkehrsamt technische Daten (Motor, Garantiegewicht, Höchstgeschwindigkeit) und Nachweise, etwa zu Abgas, Geräusch und Insassenschutz. Die Werte können laut Merkblatt der Hersteller oder der Inhaber der Schweizer Typengenehmigung bestätigen, oder sie stammen aus ausländischen Papieren, dem Herstellerschild und der Betriebsanleitung. Für einige Nachweise sind anerkannte Prüfstellen zuständig. Je nach Herkunftsland sind technische Anpassungen nötig, etwa bei Beleuchtung oder Tacho.
Was danach in Feld 24 steht
Nach der Zulassung zeigt Feld 24, auf welcher Grundlage dein Fahrzeug zugelassen wurde:
- IVI (bzw. IVIX): Zulassung über den elektronischen COC-Datensatz.
- Typennummer + X: befreit, aber in allen Belangen gleich wie ein Schweizer Typenschein oder Datenblatt.
- Typennummer + Y: wie X, aber mit Änderungen.
- X allein: befreit, ohne vollständig passenden Typenschein.
Kantonal unterschiedlich
Ablauf, Formulare und Termine regeln die Kantone; laut der Vereinigung der Strassenverkehrsämter sind kantonale Abweichungen möglich. Das St. Galler Merkblatt empfiehlt, vor dem Import abzuklären, ob COC oder ausländische Papiere für die Zulassung genügen. Frag dafür beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nach.
Willst du vorher prüfen, ob es für dein Modell einen Schweizer Typenschein gibt, kannst du auf typenscheine.com nach Marke und Modell suchen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Typenschein, um ein Auto zu importieren?
Nein. Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrzeuge mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung sind von der Schweizer Typengenehmigung befreit (Art. 4 TGV). Sie werden einzeln beim Strassenverkehrsamt geprüft.
Wo bekomme ich COC-Papiere für mein Auto?
Das COC stellt der Hersteller aus. Anfordern kannst du es bei der Verkaufsfirma oder beim Generalimporteur in der Schweiz.
Wer stellt das Formular 13.20 A beim Import aus?
Die Zollstelle stellt den Prüfungsbericht 13.20 A als Verzollungsnachweis aus. Laut BAZG kostet das CHF 20.–.
Welche Steuern zahle ich beim Autoimport in die Schweiz?
Bei Personenwagen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Mehrwertsteuer. Je nach Fahrzeug kommt eine CO2-Sanktion hinzu.
Quellen
- Fedlex: Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), SR 741.511
- ASTRA: Neue Verkehrsregeln ab 2026
- ASTRA: Digitale Fahrzeugzulassung (Revision in Kraft seit 1.1.2026)
- BAZG: Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen
- ASTRA: Fahrzeugimport (Meldung CO2-Vollzug)
- Kanton St. Gallen, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Merkblatt Direktimport von Fahrzeugen
- Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa): Informationen zu Fahrzeugausweisen
- ASTRA: WPB 13.20 Anhang I – Wegleitung für das Ausfüllen der Prüfungsberichte (Stand 1.10.2023)
- ASTRA: WPB 13.20 Anhang Ic – Wegleitung für die Zulassung von Fahrzeugen auf Basis von IVI-Daten
typenscheine.com ist kein Angebot des Bundes. Verbindlich sind der Fahrzeugausweis und die Auskünfte des ASTRA und der Strassenverkehrsämter.
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