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Tieferlegen: was ist in der Schweiz erlaubt?

Tieferlegen ist in der Schweiz erlaubt, aber immer melde- und prüfpflichtig. Bis 40 mm unter der kleinsten Fahrzeughöhe im Typenschein genügt in der Regel eine Eignungserklärung des Teileherstellers. Wer tiefer will, braucht eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle.

Fahrwerk 4 Min. Lesezeit · Stand 03.11.2026 · 9 Quellen

Melden und prüfen lassen

Nach Art. 34 Abs. 2 der VTS (SR 741.41) muss der Halter oder die Halterin Änderungen am Fahrzeug unverzüglich der Zulassungsbehörde melden; geänderte Fahrzeuge werden nachgeprüft. Das gilt ausdrücklich auch für Änderungen der Abmessungen. Ein tiefergelegtes Auto muss also zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt, bevor es weiter gefahren wird.

Wie die Kantone eine Änderung beurteilen, steht in der asa-Richtlinie 2a «Abändern und Umbauen von Motorwagen und Anhängern» der Vereinigung der Strassenverkehrsämter. Sie ist kein Gesetz, die Ämter prüfen aber danach.

Die 40-mm-Regel

Die asa-Richtlinie 2a erlaubt eine Tieferlegung von höchstens 40 mm, gemessen ab der kleinsten Fahrzeughöhe in der Typengenehmigung bzw. im CoC. Für Federn oder Dämpfer braucht es eine Eignungserklärung des Bauteileherstellers. Die 40 mm sind also nicht ab der heutigen Höhe deines Autos gerechnet, sondern ab dem Wert im Typenschein.

Mehr als 40 mm erfordern laut Merkblatt des Kantons St. Gallen «immer eine Eignungserklärung der ursprünglichen Fahrzeugherstellerin oder des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie der Umbauerin oder des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (APS)». Anerkannte Prüfstellen sind die DTC Dynamic Test Center AG in Vauffelin und die FAKT AG in Salez.

Bei mehr als 40 mm verlangt die Richtlinie zudem eine schriftliche Bestätigung, dass die Assistenzsysteme nachkalibriert wurden, ausgeführt von einem Fachbetrieb mit Zugang zu den Herstellerinformationen.

Technische Anforderungen

Das Merkblatt «Fahrwerksänderungen» des Kantons St. Gallen fasst zusammen, was bei der Prüfung angeschaut wird:

  • Federweg: beladen und leer genügend Ein- und Ausfederweg; im Leerzustand an allen Rädern in der Regel 25 mm Ausfederweg bei Schraubenfedern.
  • Bodenfreiheit: muss für Verkehrsberuhigungsschwellen ausreichen (Schwellennorm SN 640213).
  • Freigängigkeit: Richtwerte 2 mm vom Rad zur Bremse, 4 mm zu Lenkern, Federbeinen und Dämpfern, 6 mm zu allen anderen Bauteilen.
  • Licht: Anbauhöhe und Einstellung der Scheinwerfer müssen den Vorschriften entsprechen.
  • Lenkgeometrie nach Herstellervorschrift; ein Bremskraftregler muss auf den neuen Federweg eingestellt werden.
  • Keine gekürzten Federn: abgesägte, abgeschliffene oder warm nachgesetzte Federn sind nicht zulässig.

Gewindefahrwerk: Messprotokoll nicht vergessen

Bei einem Gewindefahrwerk ist die Höhe verstellbar, also lässt sich das Mass der Tieferlegung nicht aus dem Datenblatt der Federn ablesen. Dann muss der Umbauer die Distanz Achsmitte bis Kotflügelrand vorne und hinten vor und nach dem Umbau angeben.

Wie wichtig das ist, zeigt ein Entscheid der Verwaltungsrekurskommission St. Gallen (IV-2017/130): Ein Auto war um mehr als 40 mm tiefergelegt, das Mass vor und nach dem Umbau fehlte in korrekter Form. Die Prüfung galt als nicht bestanden, und das Fahrzeug war «bis auf Weiteres nicht mehr für den Verkehr zugelassen».

Gilt ein TÜV-Teilegutachten?

Nein, nicht allein. Das Strassenverkehrsamt Thurgau schreibt: «Reine TÜV – Teilegutachten haben in der Schweiz keine Gültigkeit.» Auch St. Gallen verlangt eine Bestätigung des Herstellers, dass die Teile für dein Fahrzeug geeignet sind; «TÜV-Zeugnisse oder nicht vom Hersteller ausgestellte Bestätigungen genügen nicht». Frag beim Kauf also nach der Schweizer Eignungserklärung.

Luftfahrwerk und verstellbare Fahrwerke

Ein anderes Federungssystem, etwa ein Luftfahrwerk, und ein während der Fahrt verstellbares Fahrwerk gehören laut asa-Richtlinie 2a zur strengsten Kategorie: Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder Garantie des Umbauers mit Nachweis einer anerkannten Prüfstelle. Die Betriebssicherheit muss bei allen möglichen Einstellungen und auch beim Verstellen während der Fahrt gewährleistet sein, «unabhängig des Verstellbereiches».

Wer die Höhe über die Software oder die Signale des Federungs-Steuergeräts absenkt, braucht ebenfalls einen Nachweis einer anerkannten Prüfstelle.

Gibt es eine Mindest-Bodenfreiheit?

Eine feste Zahl für Personenwagen steht weder in der VTS noch in der asa-Richtlinie 2a. Die oft genannten 11 cm stammen aus einem Erlass des österreichischen Verkehrsministeriums und gelten in der Schweiz nicht. Massgebend sind hier die 40-mm-Regel ab Typenschein und die Anforderungen oben, insbesondere genug Bodenfreiheit für Temposchwellen.

Fahrzeugausweis und Versicherung

Nach bestandener Prüfung trägt das Strassenverkehrsamt die Änderung im Fahrzeugausweis ein.

Sag auch deiner Versicherung Bescheid. Führt ein Versicherungsnehmer eine wesentliche Gefahrserhöhung herbei, ist das Versicherungsunternehmen laut Art. 28 VVG für die Folgezeit nicht mehr an den Vertrag gebunden; der Vertrag kann regeln, was wann gemeldet werden muss. Was als wesentlich gilt, steht in deinen Vertragsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich mein Auto tieferlegen?

Bis 40 mm unter der kleinsten Fahrzeughöhe in der Typengenehmigung oder im CoC mit einer Eignungserklärung des Teileherstellers. Mehr nur mit Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder einem Bericht einer anerkannten Prüfstelle (DTC oder FAKT). Prüfen lassen musst du es in jedem Fall.

Muss ich Tieferlegungsfedern beim Strassenverkehrsamt vorführen?

Ja. Änderungen an den Abmessungen sind nach Art. 34 Abs. 2 VTS melde- und prüfpflichtig, auch bei weniger als 40 mm.

Reicht ein TÜV-Teilegutachten in der Schweiz?

Nein. Die Strassenverkehrsämter verlangen eine Eignungserklärung des Herstellers für dein Fahrzeug; ein reines TÜV-Teilegutachten genügt nicht.

Gilt in der Schweiz eine Mindest-Bodenfreiheit von 11 cm?

Nein, die 11 cm stammen aus Österreich. In der Schweiz zählen die 40-mm-Regel ab Typenschein und genug Bodenfreiheit für Temposchwellen.

Was brauche ich bei einem Gewindefahrwerk?

Neben der Eignungserklärung ein Messprotokoll des Umbauers: Distanz Achsmitte bis Kotflügelrand vorne und hinten, vor und nach dem Umbau.

Quellen

  1. Fedlex: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41, Art. 34
  2. asa: Richtlinie Nr. 2a «Abändern und Umbauen von Motorwagen und Anhängern» (2024), Ziff. 4.5.4.3 und 4.14
  3. Kanton St. Gallen, Strassenverkehrsamt: Merkblatt Fahrwerksänderungen (Stand 26.3.2024)
  4. Strassenverkehrsamt Thurgau: Fahrwerk
  5. Kanton Appenzell Innerrhoden: Fahrwerksänderung
  6. Kanton Zürich: Fahrzeugtechnik
  7. Verwaltungsrekurskommission St. Gallen, Entscheid IV-2017/130 vom 22.2.2018
  8. Österreich, BMVIT: Erlass Fahrwerksänderungen (2015), Herkunft der 110 mm
  9. Fedlex: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), SR 221.229.1, Art. 28

typenscheine.com ist kein Angebot des Bundes. Verbindlich sind der Fahrzeugausweis und die Auskünfte des ASTRA und der Strassenverkehrsämter.

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