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Anhängelast: wie viel darf mein Auto ziehen?

Wie schwer ein Anhänger sein darf, steht im Fahrzeugausweis in Feld 31 (Anhängelast) und allenfalls Feld 35 (Gewicht des Zuges). Die vollständigen Werte, gebremst und ungebremst, stehen im Typenschein. Zusätzlich setzt dein Führerausweis eine Grenze: Es gilt immer der tiefere Wert.

Feld 31 2 Min. Lesezeit · Stand 02.11.2026 · 8 Quellen

Anhängelast, Zuggewicht, Stützlast

Die VTS (SR 741.41) definiert die Anhängelast als das Betriebsgewicht von Anhängern, die an einem Zugfahrzeug mitgeführt werden, und die Stützlast als die Last, die über die Anhängerdeichsel auf die Anhängerkupplung übertragen wird.

  • Anhängelast ungebremst: für Anhänger ohne eigene Bremse; immer der tiefere Wert, weil das Zugfahrzeug allein bremsen muss.
  • Anhängelast gebremst: für Anhänger mit eigener Bremse, meist Auflaufbremse; oft deutlich höher.
  • Gewicht des Zuges: das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen.
  • Stützlast: die Last auf der Kupplung; zu wenig macht den Anhänger unruhig, zu viel überlastet die Hinterachse.

Wo es im Fahrzeugausweis steht

Feld 31 zeigt die maximal zulässige Anhängelast. Kann ein Fahrzeug keinen Anhänger ziehen, ist das Feld entwertet.

Feld 35 zeigt das zulässige Gewicht des Zuges. Es ist ausgefüllt, wenn Gesamtgewicht (Feld 33) plus Anhängelast höher wären als das zulässige Zuggewicht. Dann darfst du die Anhängelast nicht voll ausnützen, wenn das Auto selbst schwer beladen ist.

Mehr zu allen Feldern im Artikel Fahrzeugausweis: alle Felder erklärt.

Die vollständigen Werte im Typenschein

Der Typenschein enthält den vollständigen Satz der Werte: die Unterscheidung zwischen gebremster und ungebremster Anhängelast und die genehmigte Stützlast. Die Nummer dazu steht in Feld 24.

Wird eine Anhängerkupplung nachgerüstet, braucht es eine Prüfung und den Eintrag beim Strassenverkehrsamt; die Kantone verlangen dafür eine Anbau- oder Prüfbestätigung der Kupplung.

Was der Führerausweis erlaubt

Mit der Kategorie B darfst du einen Anhänger mit höchstens 750 kg Gesamtgewicht mitführen. Schwerere Anhänger sind erlaubt, wenn das Gesamtzugsgewicht (Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus Gesamtgewicht Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt (Strassenverkehrsämter Aargau und Appenzell Innerrhoden).

Für Kombinationen, die nicht mehr unter die Kategorie B fallen, braucht es die Kategorie BE. Auch dann gilt die Anhängelast deines Autos: Massgebend ist immer der tiefere Wert aus Führerausweis und Fahrzeugausweis.

So rechnest du richtig

Zähle beim Anhänger immer das Gesamtgewicht laut seinem Fahrzeugausweis, nicht das tatsächliche Gewicht der Ladung, wenn es um die Führerausweis-Kategorie geht. Bei der Anhängelast deines Autos zählt das tatsächliche Betriebsgewicht des beladenen Anhängers.

Im Zweifel hilft das Strassenverkehrsamt deines Kantons; Anhänger- und Kupplungsfragen sind dort Alltag.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Anhängelast meines Autos?

Im Fahrzeugausweis in Feld 31. Die vollständigen Werte, gebremst und ungebremst, stehen im Typenschein; die Nummer dazu steht in Feld 24.

Was bedeutet Feld 35 im Fahrzeugausweis?

Feld 35 ist das zulässige Gewicht des Zuges, also Zugfahrzeug und Anhänger zusammen. Es ist ausgefüllt, wenn Gesamtgewicht plus Anhängelast dieses Zuggewicht übersteigen würden.

Wie schwer darf ein Anhänger mit Führerausweis B sein?

Bis 750 kg Gesamtgewicht in jedem Fall. Schwerer nur, wenn das Gesamtzugsgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht übersteigt. Sonst braucht es die Kategorie BE.

Was ist die Stützlast?

Die Last, die die Anhängerdeichsel auf die Anhängerkupplung überträgt. Massgebend ist der tiefere der zulässigen Werte von Kupplung und Anhänger.

Quellen

  1. Fedlex: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41
  2. ASTRA: Weisungen über das Ausfüllen der Prüfungsberichte 13.20 A und 13.20 B (WPB 13.20)
  3. Kanton Aargau, Strassenverkehrsamt: Führerausweis Kategorie B
  4. Kanton Appenzell Innerrhoden: Führerausweis Kategorie B
  5. Kanton Graubünden: Führerprüfungskategorien
  6. Kanton Bern, SVSA: Anbaubestätigung Anhängevorrichtung
  7. Kanton Bern, SVSA: Formular Herabsetzung der Anhängelast
  8. SwissCarInfo: Towing capacity in Switzerland

typenscheine.com ist kein Angebot des Bundes. Verbindlich sind der Fahrzeugausweis und die Auskünfte des ASTRA und der Strassenverkehrsämter.

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