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Welche Reifen und Felgen sind erlaubt? Typenschein, ±8 % und Fremdfelgen

Erlaubt sind ohne weitere Prüfung die Räder und Reifen, die im Typenschein oder in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) deines Fahrzeugs eingetragen sind. Alles andere ist eine technische Änderung, die du melden und prüfen lassen musst, mit wenigen klaren Ausnahmen.

Reifen und Felgen 3 Min. Lesezeit · Stand 02.11.2026 · 5 Quellen

Der Grundsatz: was im Typenschein steht

Technische Änderungen an einem Fahrzeug sind nach Art. 34 Abs. 2 VTS melde- und prüfpflichtig; geänderte Fahrzeuge müssen vor der Weiterverwendung nachgeprüft werden. Das gilt auch für Räder.

Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind laut dem Strassenverkehrsamt St. Gallen Felgen, die in der Typengenehmigung (TG) oder im CoC eingetragen und damit «genehmigt» sind. Als genehmigt gelten Felgen, die in Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe (±5 mm), Material (Stahl oder Leichtmetall) und Marke mit dem Eintrag übereinstimmen. Ist keine Marke oder kein Material eingetragen, zählen nur die Dimensionen.

Sind mehrere Varianten eingetragen, gelten nur genau diese. Zwischengrössen gelten als nicht genehmigt.

Wo du die erlaubten Grössen findest

Die zulässigen Rad- und Reifenkombinationen stehen im Typenschein deines Fahrzeugtyps, bei EU-Fahrzeugen im CoC. Im Fahrzeugausweis stehen sie nicht vollständig; laut TCS ist zum Beispiel der Geschwindigkeitsindex im Schweizer Fahrzeugausweis nicht sichtbar.

TippDie Nummer des Typenscheins steht in Feld 24 deines Fahrzeugausweises. Auf typenscheine.com siehst du damit die eingetragenen Reifen und Felgen deines Typs.

Andere Reifendimension: die ±8-%-Regel

Werden andere als die eingetragenen Reifendimensionen montiert, darf der Abrollumfang höchstens ±8 % von der typengenehmigten Version abweichen (Merkblatt St. Gallen). Der Kanton Aargau formuliert es so: Eine Nachprüfung ist nicht nötig, wenn die Gesamtübersetzung höchstens ±8 % abweicht und die ETRTO-Norm für die Rad-Reifen-Kombination eingehalten ist.

Massgebend für die Kombination von Felge und Reifen sind die VTS, die ECE-Reglemente und die Norm ETRTO. Davon abweichende Kombinationen sind nur mit einer Garantie des Fahrzeug- oder Reifenherstellers zulässig. Die Tachoanzeige muss allenfalls neu justiert werden.

Fremdfelgen und Spurverbreiterung

Felgen, die nicht für deinen Typ eingetragen sind, brauchen eine Eignungserklärung, zum Beispiel vom Felgenhersteller, vom Schweizer Importeur des Fahrzeugs oder eine Garantie des Fahrzeugherstellers. Ändert sich durch eine andere Einpresstiefe die Spur um höchstens 1 % der grössten eingetragenen Spurweite je Rad, ist das ohne Einwilligung des Fahrzeugherstellers zulässig.

Bei mehr als 1 % Spurverbreiterung oder mit Distanzscheiben braucht es eine Garantie des Herstellers oder des Umbauers, gestützt auf den Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle.

Räder, die mit einem asa-Prüfbericht geprüft wurden, sind nicht melde- und prüfpflichtig; der Prüfbericht ist auf der Typengenehmigung hinterlegt und muss nicht mitgeführt werden (Merkblatt St. Gallen).

  • Die Felge muss bei montiertem Reifen sichtbar Hersteller, Dimension und Einpresstiefe zeigen.
  • Die Räder müssen in allen Fahrzuständen frei drehen.
  • Die Vorschriften zur Radabdeckung gelten weiterhin.

Geschwindigkeitsindex und Winterreifen

Reifen müssen sich bis zur möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen (Art. 58 VTS, Kanton Aargau). Der Buchstabe auf der Reifenflanke zeigt die Höchstgeschwindigkeit des Reifens, etwa Q für 160 km/h.

Laut TCS gelten für Reifen, die nur mit M+S gekennzeichnet sind, seit dem 1. Oktober 2024 dieselben Vorschriften wie für Sommerreifen. Für Fahrten nach Italien empfiehlt der TCS, eine Kopie des Typenscheins mitzunehmen, weil dort Winterreifen mit zu tiefem Index im Sommer nicht erlaubt sind.

Im Zweifel: beim Strassenverkehrsamt fragen

Die Merkblätter der Kantone sind sich in den Grundsätzen einig, unterscheiden sich aber in Details und Formularen. Wenn du unsicher bist, ob eine Kombination ohne Prüfung erlaubt ist, frag vor dem Kauf beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nach.

Häufige Fragen

Welche Reifengrösse darf ich auf mein Auto montieren?

Ohne Prüfung die Reifen- und Felgenkombinationen, die im Typenschein oder im CoC deines Fahrzeugs eingetragen sind. Andere Grössen sind nur zulässig, wenn der Abrollumfang höchstens ±8 % abweicht und die ETRTO-Norm eingehalten ist; sonst braucht es eine Prüfung.

Muss ich Fremdfelgen beim Strassenverkehrsamt vorführen?

Ja, wenn die Felgen nicht im Typenschein oder CoC eingetragen sind und auch nicht mit einem asa-Prüfbericht geprüft wurden. Die Montage ist eine technische Änderung nach Art. 34 VTS und muss gemeldet und geprüft werden.

Wo sehe ich, welche Reifen im Typenschein stehen?

Im Typenschein deines Fahrzeugtyps. Die Nummer steht in Feld 24 des Fahrzeugausweises; auf typenscheine.com findest du damit den Abschnitt «Reifen und Felgen» mit allen eingetragenen Kombinationen.

Brauche ich bei Distanzscheiben eine Prüfung?

Ja. Distanzscheiben sind nur mit einer Garantie des Fahrzeugherstellers oder des Umbauers zulässig, die sich auf den Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle stützt.

Quellen

  1. Kanton St. Gallen, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Merkblatt Fremdfelgen (Stand 26.3.2024)
  2. Kanton Aargau, Strassenverkehrsamt: Reifen und Felgen
  3. Kanton Appenzell Innerrhoden: Merkblatt Fremdfelgen
  4. TCS: Reifen – Ratgeber
  5. Fedlex: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41

typenscheine.com ist kein Angebot des Bundes. Verbindlich sind der Fahrzeugausweis und die Auskünfte des ASTRA und der Strassenverkehrsämter.

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