Melde- und prüfpflichtig
Art. 34 Abs. 2 VTS (SR 741.41) nennt ausdrücklich «das Anbringen einer Verbindungseinrichtung». Verbindungseinrichtungen sind nach Art. 91 VTS unter anderem Anhängerkupplungen an Zugfahrzeugen. Du musst die Änderung also melden, und das Fahrzeug wird nachgeprüft.
Das gilt laut Strassenverkehrsamt Thurgau auch dann, «wenn die Anhängekupplung lediglich als Lastenträger verwendet wird», also etwa nur für einen Veloträger.
Voraussetzung: eine Anhängelast im Typenschein
Wie viel dein Auto ziehen darf, legt der Hersteller fest; die zulässige Anhängelast steht im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs (Art. 8 Abs. 3 VTS) und vollständig im Typenschein. Das Garagenverfahren im Kanton Bern gilt ausdrücklich «nur für Fahrzeuge, deren Genehmigung eine Anhängelast aufweist». Mehr dazu im Artikel Anhängelast: wie viel darf mein Auto ziehen?.
Bei einem Fahrzeug mit «X» in Feld 24 (ohne Schweizer Typengenehmigung) verlangt der Kanton Wallis, dass du die Daten zur erlaubten Anhängelast vom Fahrzeughersteller vorlegst.
Welche Kupplung
Die Kupplung muss dem Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere im UNECE-Reglement Nr. 55 beschrieben ist (Art. 91 Abs. 2 VTS). Sie muss dauerhaft lesbar ein Genehmigungszeichen wie «e» oder «E» mit Nummer tragen, dazu die höchstzulässige Stützlast und den D-Wert oder die höchstzulässige Anhängelast (Art. 91 Abs. 4 VTS). Wo die Kupplung angebracht wird und welche Stützlast gilt, legt der Fahrzeughersteller fest (Art. 91 Abs. 6 VTS).
Auf dem Prüfformular fragen Zürich und St. Gallen unter anderem:
- Kontrollschild verdeckt? Ist die Kugel auf Augenhöhe mit dem unteren Rand des Kontrollschilds zu sehen oder verdeckt sie Leuchten, ist im Kanton Zürich eine Kupplung mit Schnelllösevorrichtung zwingend.
- Abnehmbar: Die Kugel muss sich dann ohne Werkzeug abnehmen oder wegklappen lassen. Das Strassenverkehrsamt kann dann eintragen, dass sie für Fahrten ohne Anhänger zu entfernen bzw. wegzuklappen ist.
- Höhe: Kugelmitte im beladenen Zustand 350 bis 420 mm ab Boden (ausgenommen Geländefahrzeuge und originale Kupplungen).
- Steckdose: Eine funktionstüchtige Steckdose für die Anhängerbeleuchtung muss vorhanden sein.
Ablauf: Garage oder Strassenverkehrsamt
Die Zulassungsbehörden dürfen die Prüfung für typengenehmigte Anhängerkupplungen an Personen- und Lieferwagen ohne durchgehende Bremsanlage an geschulte Personen delegieren (Art. 34 Abs. 6 VTS). Deshalb gibt es meist zwei Wege:
Über die Garage: Eine berechtigte Fachwerkstatt prüft den Einbau und füllt die Prüfbestätigung aus; das muss laut Thurgau nicht zwingend eine Markenvertretung sein. Das Strassenverkehrsamt trägt die Anhängelast dann administrativ ein (so in Luzern, Zürich, Bern, Thurgau und Wallis).
Mit Prüftermin beim Strassenverkehrsamt: nötig zum Beispiel bei durchgehender Anhängerbremse, bei Wechselsystemen wie Variobloc, bei Kupplungen mit Gutachten einer Prüfstelle (DTC oder FAKT) oder bei Fahrzeugen ohne Schweizer oder EU-Typengenehmigung. Im Wallis auch bei einer doppelten Anhängerkupplung.
Die Formulare unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Frag deine Garage, ob sie für dein Strassenverkehrsamt prüfberechtigt ist.
Eintrag im Fahrzeugausweis und Kosten
Eingetragen werden die Anhängelast in Feld 31 und allenfalls das Gewicht des Zuges in Feld 35, dazu Angaben wie Anhängelast ungebremst und mit Auflaufbremse. Danach bekommst du einen neuen Fahrzeugausweis.
Ist das Formular unvollständig ausgefüllt, trägt der Kanton Zürich die kleinste Anhängelast der Typengenehmigung ein. Es lohnt sich also, die Getriebeart und die übrigen Angaben vollständig anzugeben.
Die Gebühren sind kantonal. Beispiele: Zürich nennt für die Prüfung der Abnahme «in der Regel 60 Franken»; Bern verlangt CHF 30 für das Gesuch und CHF 20 (per Post) bzw. CHF 25 (am Schalter) für die Änderung des Fahrzeugausweises. Dazu kommen die Kosten der Garage für Kupplung und Einbau.
Häufige Fragen
Muss ich mit einer nachgerüsteten Anhängerkupplung zum Strassenverkehrsamt?
Nicht immer persönlich. Die Änderung ist prüfpflichtig, aber in vielen Kantonen bestätigt eine berechtigte Garage den Einbau, und das Strassenverkehrsamt trägt die Anhängelast administrativ ein. Einen Prüftermin braucht es etwa bei durchgehender Anhängerbremse oder Gutachten einer Prüfstelle.
Mein Auto hat keine Anhängelast eingetragen. Kann ich trotzdem eine Kupplung montieren?
Das Garagenverfahren gilt nur, wenn die Genehmigung des Fahrzeugs eine Anhängelast aufweist. Die Anhängelast legt der Hersteller fest. Ohne Wert im Typenschein klärst du das zuerst mit dem Strassenverkehrsamt.
Muss ich die Anhängerkupplung melden, wenn ich nur einen Veloträger montiere?
Ja. Auch eine Kupplung, die nur als Lastenträger dient, ist melde- und prüfpflichtig.
Muss die Kugel abnehmbar sein?
Wenn sie das Kontrollschild oder Leuchten verdeckt, ja. Dann muss sie ohne Werkzeug abnehmbar oder wegklappbar sein; das Strassenverkehrsamt kann eintragen, dass sie bei Fahrten ohne Anhänger zu entfernen bzw. wegzuklappen ist.
Was kostet der Eintrag?
Je nach Kanton. Zürich nennt in der Regel 60 Franken für die Prüfung der Abnahme, Bern CHF 30 für das Gesuch plus CHF 20 bis 25 für den neuen Fahrzeugausweis. Kupplung und Einbau kommen dazu.
Quellen
- Fedlex: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41, Art. 8, 34 und 91
- Strassenverkehrsamt Thurgau: Anhängekupplung
- Kanton Luzern, Strassenverkehrsamt: Anhängelast
- Kanton Zürich: Anhängerkupplung eintragen lassen
- Kanton Zürich: Wegleitung zum Eintragen einer Anhängerkupplung (AHK)
- Kanton Bern, SVSA: Prüfbestätigung Anhängerkupplungen
- Kanton St. Gallen: Prüfbestätigung Anhängerkupplung
- Kanton Wallis: Prüfung einer Anhängerkupplung
typenscheine.com ist kein Angebot des Bundes. Verbindlich sind der Fahrzeugausweis und die Auskünfte des ASTRA und der Strassenverkehrsämter.
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