Wann es eine Einzelprüfung braucht
Nach Art. 4 der Typengenehmigungsverordnung (TGV, SR 741.511) sind zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrzeuge mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) von der Typengenehmigung befreit. Sie unterstehen der Prüfung nach den Artikeln 29–31 VTS bei der kantonalen Zulassungsstelle. Die Weisungen des ASTRA sagen es kurz: Diese Fahrzeuge «unterstehen der Einzelprüfung bei der zuständigen kantonalen Zulassungsstelle».
Eigengebrauch heisst laut ASTRA, dass das Fahrzeug auf den Namen des Importeurs zugelassen wird, der in der Zollveranlagung steht. Ein späterer Verkauf ist möglich. Wie der Import selbst läuft (Zoll, Formular 13.20 A, Steuern), steht im Artikel Auto importieren: Typenschein, COC-Papiere und MFK.
Auch geänderte Fahrzeuge werden einzeln angeschaut: Die Teile oder Änderungen, für die keine Nachweise vorliegen, müssen umfassend technisch geprüft werden (Art. 30c VTS). Beispiele sind Tieferlegen oder eine nachgerüstete Anhängerkupplung.
Funktionskontrolle oder umfassende Prüfung
Wie gründlich geprüft wird, hängt an den Papieren. Die VTS unterscheidet zwei Stufen (Art. 30a–31 VTS). Auch mit Papieren gilt, was das Merkblatt des Kantons St. Gallen festhält: «Das COC ist keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug auch zum Verkehr zugelassen werden kann.»
- Funktionskontrolle: Liegen die nötigen Nachweise vor (zum Beispiel CoC, elektronischer Einzelfahrzeugdatensatz, Prüfungsbericht des Typengenehmigungsinhabers oder anerkannte Genehmigungen und Prüfberichte), beschränkt sich die Prüfung «auf die wichtigsten Vorrichtungen wie Lenkung, Bremsen und Beleuchtung sowie die Verbindungseinrichtungen».
- Umfassende technische Prüfung: Fehlen diese Nachweise, wird «insbesondere geprüft, ob das Fahrzeug den Abgas- und Geräuschvorschriften entspricht und für den beabsichtigten Gebrauch betriebssicher ist».
Welche Unterlagen
Für ein Importfahrzeug ohne Gesamtgenehmigung, etwa aus Nordamerika, nennt der Kanton Zürich unter anderem:
- Prüfungsbericht Form. 13.20 A vom Zoll mit Zollstempel
- Nachweis der ersten Inverkehrsetzung
- Technische Daten aus Betriebshandbuch, Herstellerangaben oder Fahrzeugpapieren
- Bestätigung über die Einhaltung der Schweizer Abgas- und Geräuschvorschriften
- Bei abgeänderten Fahrzeugen zusätzlich die Garantie- bzw. Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht
Abgas und Lärm nachweisen
Die ASTRA-Weisungen vom 27. Februar 2014 nennen als Nachweise unter anderem eine Konformitätserklärung des Herstellers, ein ECE-Genehmigungszeichen, eine Bestätigung des Inhabers der Schweizer Typengenehmigung, einen Prüfbericht einer anerkannten Schweizer Prüfstelle oder ausländische Zulassungspapiere, aus denen die Einhaltung hervorgeht. Bei der Einzelprüfung werden die Werte der Geräusch-Standmessung in den Fahrzeugausweis eingetragen.
Für Personenwagen aus den USA akzeptiert der Kanton Zürich die US- oder kalifornischen Abgasvorschriften für Benziner bis 2500 kg Gesamtgewicht und höchstens sechs Sitzplätze ab Modelljahr 1995. Den Geräuschwert musst du laut St. Gallen nachweisen, meist über eine anerkannte Prüfstelle (DTC in Vauffelin oder FAKT in Salez).
War das Fahrzeug nachweislich schon im Ausland zugelassen, muss es nur den Schweizer Vorschriften entsprechen, die bei seiner ersten Inverkehrsetzung galten; vorbehalten bleiben rückwirkende Bestimmungen.
Typische Anpassungen bei US-Fahrzeugen
Der Kanton Zürich nennt Punkte, die oft angepasst werden müssen:
- Tacho in km/h, bis zur möglichen Höchstgeschwindigkeit
- Beleuchtung nach europäischen Vorschriften; Leuchten mit «SAE» oder «DOT» anerkennt das ASTRA, wenn Anordnung, Farbe und Schaltung den Schweizer Vorschriften entsprechen
- Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas
- Xenonlicht mit mehr als 2000 Lumen nur mit automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigung
Neu ab 1. Januar 2027
Das ASTRA hat am 20. Oktober 2026 eine Ergänzung zu den Weisungen erlassen. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft:
- Kalifornische Abgasnachweise: Zum Eigengebrauch importierte Personen- und Lieferwagen ohne EU-Gesamtgenehmigung, aber mit Nachweis über kalifornische Abgasvorschriften können ohne Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb zugelassen werden.
- Assistenzsysteme: Unter anderem Notbremsassistent, Spurhalte-Notfallassistent, Müdigkeitswarner, Reifendruckkontrolle, Rückfahrassistent, Datenaufzeichnung und Schutz vor unautorisierten Software-Updates sind für diese Fahrzeuge weiterhin nicht verlangt.
- EU-Einzelgenehmigung: Prüfnachweise nach der EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung (Art. 44 der Verordnung (EU) 2018/858) können anerkannt werden, für Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden oder im Ausland vor weniger als sechs Monaten erstmals zugelassen wurden.
Was danach in Feld 24 steht
Bei Fahrzeugen mit Typengenehmigung steht in Feld 24 des Fahrzeugausweises die Typenschein-Nummer. Für Fahrzeuge, die zum Eigengebrauch importiert wurden, schreibt das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden: Das wird «mit dem Eintrag „X“ unter Punkt 24 im Fahrzeugausweis vermerkt». Mehr dazu im Artikel Fahrzeugausweis: alle Felder erklärt.
Kosten und Termin
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Der Kanton Zürich schreibt: «Aufwand/Kosten richten sich nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. nach Import-Art.» Vollständige Unterlagen sparen also Zeit und Geld.
Ablauf, Formulare und Termine regeln die Kantone. Klär mit dem Strassenverkehrsamt deines Kantons vor dem Kauf oder Import, welche Nachweise es für dein Fahrzeug braucht. Der Kanton Luzern bringt es auf den Punkt: «Ohne CoC: Ein Import ist möglich, aber deutlich aufwändiger.»
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Einzelprüfung und Einzelabnahme?
Keiner. «Einzelabnahme» ist das umgangssprachliche Wort, amtlich heisst es Einzelprüfung bei der kantonalen Zulassungsstelle.
Welche Fahrzeuge brauchen eine Einzelprüfung?
Fahrzeuge, die von der Typengenehmigung befreit sind, vor allem zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrzeuge mit EU-CoC. Bei geänderten Fahrzeugen werden die Änderungen geprüft, für die keine Nachweise vorliegen.
Was kostet eine Einzelprüfung?
Das hängt vom Kanton, von der Import-Art und von deinen Unterlagen ab. Einen Pauschalpreis nennen die Kantone nicht; mit CoC ist es meist deutlich einfacher als ohne.
Kann ich ein Auto aus den USA in der Schweiz zulassen?
Ja, über die Einzelprüfung. Du brauchst unter anderem das Formular 13.20 A vom Zoll, technische Daten und Nachweise für Abgas und Lärm. Oft sind Anpassungen nötig, etwa Tacho in km/h und Beleuchtung.
Was ändert sich 2027 für Importe?
Ab 1. Januar 2027 gilt eine Ergänzung des ASTRA: Kalifornische Abgasnachweise genügen ohne Emissionsprüfung im Fahrbetrieb, bestimmte Assistenzsysteme bleiben für Direktimporte nicht verlangt, und Prüfnachweise der EU-Einzelgenehmigung können anerkannt werden.
Quellen
- Fedlex: Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), SR 741.511, Art. 4
- Fedlex: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41, Art. 29–31
- ASTRA: Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung vom 27.2.2014 (Fassung beim Kanton Bern)
- ASTRA: Ergänzung zu den Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung, 20.10.2026 (in Kraft ab 1.1.2027)
- Kanton Zürich: Importfahrzeuge
- Kanton St. Gallen: Merkblatt Direktimport von Fahrzeugen
- Kanton Luzern, Strassenverkehrsamt: Importfahrzeug
- Kanton Appenzell Ausserrhoden: Typengenehmigung / Typenscheine
- BAZG: Umzug mit Fahrzeugen
typenscheine.com ist kein Angebot des Bundes. Verbindlich sind der Fahrzeugausweis und die Auskünfte des ASTRA und der Strassenverkehrsämter.
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